Title: Amtliche Vermessung
Author: RegioHelden
Published: 10. Juli 2024
Last modified: 19. März 2026

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![Vermessungsgerät im Einsatz](https://www.walter-wiemes.com/wp-content/uploads/
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## **Vermessungsbüro für Grundstückseigentümer**,⏎ über Bauherren bis hin zu Architekten.

# Amtliche Vermessung

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure handeln **unternehmerisch selbstständig**,
sind aber zugleich in bestimmten Aufgabenbereichen einer Behörde gleichgestellt,
ähnlich wie ein Notar im Grundstückswesen, ein Schornsteinfeger im Brandschutz und
ein Arzt im Gesundheitsschutz.

Dies ist Privileg und Verpflichtung zugleich. Alle **amtlichen Handlungen** sind
genau **nach den Gesetzen und Verwaltungsvorschriften** zu bearbeiten, die auch 
für die Katasterbehörden gelten und werden durch die Bezirksregierung überwacht.

Amtliche vermessungstechnische Leistungen sind:

 * Amtliche Gebäudeeinmessung (§ 16 VermKatG NRW)
 * Grenzvermessungen (§§ 19, 20 VermKatG NRW)
 * Amtliche Lagepläne zu Bauanträgen oder Baulasteintragungen (§§ 3, 18 BauPrüfVO
   NRW)
 * Amtliche Bauüberwachungsmessungen (§ 83 BauO NRW)

[ 02522 - 920 13](https://www.walter-wiemes.com/amtliche-vermessungen/+49252292013?output_format=md)

![Amtliche Vermessung eines Grundstücks
](https://www.walter-wiemes.com/wp-content/
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### Grenzvermessung

Eine meiner wichtigsten Aufgaben als öffentlich bestellten Vermessungsingenieur 
ist das Vermessen von Grundstücksgrenzen. Sei es, dass **Grenzen nicht bekannt**
sind und **wieder sichtbar gemacht** oder **neue Grenzen** gebildet werden müssen.

#### Grenztermin

Bei den amtlichen Vermessungsleistungen ist die örtliche Vermessung das augenscheinlich
wichtigste. Aber das Ergebnis der Vermessung soll ja dem **Grenzfrieden mit den 
Nachbarn** dienen und im Zweifel gerichtsfest nachprüfbar sein! Deswegen ist der
Grenztermin am Ende genauso wichtig wie der Vermessungstermin. Allen Grenznachbarn
werden dort die Grenzen und Grenz­zeichen angezeigt und erläutert. Die Ergebnisse
werden in **amtlichen Urkunden** dokumentiert und beim zuständigen Katasteramt archiviert.

#### Grenzvermessung

Häufig gehen Grenzzeichen **durch Bauarbeiten im Grenzbereich verloren** (Zäune 
setzen, Kabel verlegen etc.) oder Grenzzeichen sind **durch Einflüsse der Vegetation
unkenntlich** geworden. Der Grenzverlauf ist Dir nicht genau bekannt, weil Du ein
bereits durch Mauern, Hecken oder Zäune eingefriedetes Grundstück erworben hast?
Musst Du jetzt aber wissen, wo die Grenzen genau verlaufen, sind wir für Dich da!

#### Teilvermessung

Oder Du hast ein **Grundstück** und willst davon **einen Teil verkaufen**? Dann 
benötigst Du die Teilung Deines Grundstückes im Grundbuch und dafür ist eine Teilungsvermessung
erforderlich. Diese können wir für Dich erledigen. Wie geht das im Detail? Wie lange
dauert das?

Wie lange dauert eines Grundstücksteilung?

Das kann man nicht verallgemeinert darstellen. Grundstücke können eine sehr unterschiedliche
Entstehungsgeschichte haben und auch unterschiedliche Eigenschaften.

Die zeitliche Abwicklung kann von **vielen Faktoren** abhängen. Die Teilung eines
Grundstücks mit komplizierten Eigentumsverhältnissen (z.B. umfangreiche Erbengemeinschaften)
kann wegen der Beteiligung vieler Personen länger dauern. Bei bebauten Grundstücken
ist die Genehmigung des Bauamtes notwendig, damit durch die Teilung kein Verstoß
gegen Baurecht produziert wird. Manchmal ist das zwar unvermeidbar, aber dann kann
möglicherweise mit Hilfe von Baulasten die Teilung dennoch genehmigt werden. Mit
dem Fertigstellen der Vermessung ist noch nicht alles erledigt: Das Katasteramt 
benötigt Zeit für die Einarbeitung unserer Ergebnisse in die Katasterkarte und danach
muss das Grundbuchamt dessen Ergebnisse noch in das Grundbuch übernehmen.

Erst dann kann der Übertragungs- oder Kaufvertrag vollzogen werden.

In ganz **unkomplizierten Fällen** kann die Teilung **wenige Wochen** dauern und
in **schwierigen Fällen einige Monate**. Nenne uns einige markante Details, dann
können wir den Zeitbedarf genauer erläutern.

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### Amtlicher Lageplan

Üblicherweise werden Vermessungsergebnisse in Lageplänen dokumentiert. Amtliche 
Lagepläne nehmen dabei eine Sonderstellung ein, weil diese den Genehmigungsbehörden
als **geografische Grundlage** für Ihre Entscheidungsfindung dienen. Amtliche Lagepläne
werden benötigt bei:

 * der Genehmigung von Bauvorhaben (§ 3 BauPrüfVO)
 * der Genehmigung von Teilungen bebauter Grundstücke (§ 17 BauPrüfVO)
 * der Eintragung von Baulasten (§ 18 BauPrüfVO)

Die Anfertigung amtlicher Lagepläne beschränkt sich nicht auf die Darstellung von
Vermessungsergebnissen (z.B. der Gelände-, Straßen- und Gebäudehöhen), sondern beinhaltet
auch die in **einem einzigen Plan** dargestellte Zusammenfassung **grundstücksbezogenen
genehmigungsrelevanter Informationen unterschiedlicher Behörden** (z.B. Grundstücksgrenzen,
Bebauungsplan), der Planungsbüros (z.B. Bauprojekte), des Grundbuches (Eigentumsangaben)
sowie der Ver- und Entsorgungsunternehmen (Kanalleitungen, Ferngasleitungen etc.).
Die Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben durch Berechnung und Darstellung der Abstandsflächen(§
6 BauO NRW), der planungsrechtlichen Festsetzungen (Baugrenzen, Grund- und Geschossflächenzahl,§§
19 ff BauNVO) und der Erschließung (§ 4 BauO NRW) ist eine anspruchs- und verantwortungsvolle
Aufgabe.

Die Beratung der Bauherren und auch der Projektplaner unter besonderer Berücksichtigung
der Wechselwirkung von Entscheidungen bezüglich Genehmigungsfähigkeit, Projektkosten
und Zeitbedarf steht bei uns im Vordergrund.

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### Amtliche Bauüberwachung

Die Landesbauordnung ermächtigt die Bauaufsichtsbehörden, durch Kontrollen die **
genehmigungs­konforme Errichtung der Bauwerke zu überprüfen** und sicherzustellen.
Dazu bedient sie sich sachverständiger Experten, z.B. öffentlich bestellter Vermessungsingenieure,
wenn es um geometrische Fragestellungen geht: Sind die genehmigten Höhen eingehalten?
Stimmen die Grenzabstände? Wir überprüfen Deine Baustelle und stellen eine Bescheinigung
zur Vorlage bei den Behörden aus. Damit die Baustelle nicht stillgelegt wird!

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### Amtliche Gebäudeeinmessung

**Neu errichtete oder im Grundriss nennenswert veränderte Gebäude** müssen gemäß§
16 VermKatG NRW **amtlich eingemessen** werden, damit der Gebäudebestand so im Geobasisinformationssystem
abgebildet werden kann, wie es für die Bürger und Nutzer erforderlich ist. Du kommst
dieser gesetzlichen Verpflichtung nach, indem Du beim Katasteramt oder bei einem
öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, z.B. bei mir, den Antrag auf Gebäudeeinmessung
stellst.